Abmahnung
Arbeitsvertrag
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Arbeitszeugnis
Befristung
Corona: Arbeitsrechts-Infos
Corona-Schutzimpfung
Entgeltfortzahlung
Gehalt
Insolvenzverfahren
Homeoffice
Homeoffice, Pendlerpauschale
Kind in Quarantäne
Kündigung
Kurzarbeit
Mindestlohn
Minijobs
Reiserecht
Rente
Steuerrecht
Tarifverträge
Teilzeit
Urlaub
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Verbraucherrecht
Verspätung wegen Wetter
Corona: Was Interessenvertretungen wissen müssen
Betriebsratsgründung
Betriebsratssitzung
Betriebsversammlungen in Corona-Zeiten
Coaching
Einigungsstelle
Freistellungsanspruch Interessenvertretungen
Geheimhaltungspflicht
Kosten Betriebsratsarbeit
Mitarbeitervertretung
Teambildung
Teambildung für (neugewählte) Personalräte
Veranstaltungsdokumentationen
Vorsitz Interessenvertretung
Corona: Zeit für wirtschaftliche Unterlagen
Wirtschaftliche Mitbestimmung und Umstrukturierungen
Betriebsänderung
Interessenausgleich
Sozialplan
Nachteilsausgleich
Wirtschaftsausschuss - Gründung und Arbeit
Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss - Rechte und Pflichten
Wirtschaftliche Unterlagen und Auswertung
Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
Beschäftigtenbefragung
Ausbildungs- und Qualifizierungsstrategie
Alleinerziehende
Arbeitsmarktentwicklung
Arbeit 4.0
Berufskrankheiten – Sonderfall arbeitsbedingter Erkrankungen
Berufskrankheiten – Das Beispiel Asbest
Berufskrankheiten bei Frauen
Berufliche Verursachung von Brustkrebs
Faire Arbeitsmarktordnung
Gleichstellung
Mutterschutz - Schwangerschaft - Stillzeit - Arbeitsschutz
Landesweite AG Mutterschutz Bremen
Solidaritätszuschlag
Betriebsrätebefragung
Bremen-Nord – Potenziale und Chancen
Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Einkommen in Bremen
Einzelhandel
Gastgewerbe
Gesundheitswirtschaft in Bremen
Gute Arbeit
Häfen und Logistik
Haushaltslage
Luft- und Raumfahrtindustrie
Mobilität und Pendler
Steuerpolitik
Stahlindustrie
Strukturwandel Bremerhaven
Strukturwandel Bremen
Systemrelevante Berufe
Tarifbindung
Wirtschaftsentwicklung Bremen
Wissenschaft in Bremerhaven
Wohnen in Bremen
Sie befinden sich hier:
☰
Welche Kosten übernommen werden und welche persönlichen Daten in einen Lebenslauf gehören
Text: Melanie Öhlenbach - Foto: Kay Michalak
Die Kosten für alle Bewerbungsunterlagen wie Kopien, Foto und Führungszeugnis sowie die Portokosten tragen grundsätzlich Sie als Bewerber. Bei außergewöhnlichen Kosten - zum Beispiel für ein spezielles Eignungsgutachten - muss der Arbeitgeber zumindest darauf hinweisen, dass Sie die Kosten tragen müssen, wenn er diese nicht selbst übernimmt.
Sind Sie arbeitslos, kann die Agentur für Arbeit Ihre Bewerbungskosten im Rahmen des Vermittlungsbudgets übernehmen. Das müssen Sie aber beantragen - und zwar bevor die Kosten entstehen.
Werden die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen, können Sie diese als Werbungskosten von der Steuer abziehen - auch wenn Sie am Ende nicht eingestellt werden. Dazu zählen übrigens auch die Reisekosten zum Bewerbungsgespräch.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, im Lebenslauf Vor- und Zuname sowie Daten anzugeben, über die der Arbeitgeber mit Ihnen in Kontakt treten kann: Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Geburtsdatum und Geburtsort sind ebenfalls anzugeben.
Weitere persönliche Angaben sind nicht notwendig, können aber bei bestimmten Stellen sinnvoll sein: Religionszugehörigkeit und Familienstand können Sie beispielsweise angeben, wenn Sie sich bei einer kirchlichen Einrichtung bewerben. Auch ein Foto ist nicht zwingend notwendig. Immer mehr Arbeitgeber verzichten inzwischen ganz bewusst darauf, um Objektivität sicherzustellen.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Ihre Bewerbungsunterlagen absolut vertraulich behandeln und sie sorgfältig aufbewahren. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist nur zulässig, wenn diese zu Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind oder wenn Sie zuvor eingewilligt haben.
Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, werden die Daten in die Personalakte aufgenommen. Ansonsten muss der Arbeitgeber die gespeicherten Daten löschen, wobei in der Regel eine Frist von mindestens zwei Monaten als angemessen angesehen wird. Ausnahme: Bei möglichen Rechtsstreitigkeiten müssen die Daten nicht gelöscht werden.
Die Bewerbungsunterlagen muss der Arbeitgeber nach dem Verfahren auf eigene Kosten zurückzusenden – es sei denn, er hatte dies im Vorfeld ausgeschlossen.
Ein Arbeitgeber muss auf eine unverlangte Bewerbung nicht reagieren und die Bewerbungsunterlagen nur zurücksenden, wenn Sie einen Freiumschlag beigefügt haben.
Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Es ist allerdings sinnvoll, eine Bewerbung zurückzuziehen, wenn kein ernsthaftes Interesse mehr besteht.
Veranstaltungen abgesagt - Telefonberatung stärker aufgestellt.
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel. +49.421.36301-0
Beratungszeiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel. +49.421.669500
Beratungszeiten
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten