Long Covid

— was Beschäftigte wissen sollten

Bleierne Müdigkeit, Atemnot, Konzentrationsschwierigkeiten – die Folgen einer CoronaInfektion können langwierig sein. Bezeichnet werden die Symptome als Long Covid.

Text: Anna Zacharias
Foto: Istock

Covid-19 ist als Berufskrankheit anerkannt, wie ist die Situation bei Long Covid?

In Berufen mit erhöhtem Infektionsrisiko, vor allem in der Pflege, Schulen und Kitas, aber auch in Laboren, wird Corona als Berufskrankheit anerkannt. In anderen Bereichen wie zum Beispiel dem Einzelhandel gilt Corona inzwischen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Arbeitsunfall. Bei der Bewertung der Folgeschäden allerdings sind die Versicherungen noch zurückhaltend, da es noch keine feststehenden Kriterien gibt. Zuständig für die Einordnung ist die jeweilige Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse.

Welche Rolle spielt die Anerkennung als Berufskrankheit?

Zum einen geht es dabei um die Frage, ob die Krankenkasse für die Ausfallzahlungen zuständig ist oder die Unfallversicherung. Zum anderen spielt die Anerkennung aber auch eine Rolle bei den Therapiemöglichkeiten. Die Leistungen können sich von Fall zu Fall sehr unterscheiden und im Fall einer Berufskrankheit besser und flexibler sein. Eine spezielle Problematik bei Long Covid kann in Bezug auf die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber entstehen, wenn immer wieder Symptome auftreten und Arbeitsausfälle innerhalb kurzer Zeit auftreten.

Wie sieht die Situation für Betroffene im Land Bremen aus?

Nach Erfahrungen der Beratung für Berufskrankheiten der Arbeitnehmerkammer liegt die Anerkennungsquote bei Covid-19 bei etwa 70 Prozent. Bei der Bewertung der Langzeitfolgen gibt es allerdings noch Zurückhaltung bei Berufsgenossenschaft und Unfallkasse aufgrund der fehlenden Kriterien. Bei der Übernahme der weiteren Therapien und Reha-Maßnahmen dagegen herrscht den Erfahrungen zufolge eine umfangreiche und kulante Versorgung. Betroffene, die den Weg in die Bremer Beratungsstelle gesucht haben, leiden teilweise schon länger als ein halbes Jahr unter den Folgen.

Was sollte ich tun, wenn ich entsprechende Symptome bei mir feststelle?

Bei einer Corona-Erkrankung sollten Betroffene den Hausarzt bitten, einen Arbeitsunfall zu melden oder es als Berufskrankheit anzuzeigen. Grundsätzlich sind auch die Arbeitgeber dazu verpflichtet. Voraussetzung ist ein positiver Corona-Test – und es muss die Person ermittelt werden, von der die Ansteckung ausging. Zu dieser sogenannten Indexperson muss ein inten­siver Kontakt während der Arbeit nachgewiesen werden können.