Drei Fragen

— zum Gehalt

Wann muss mein Gehalt spätestens auf meinem Konto eingegangen sein?

In der Regel am ersten Tag des Folgemonats. Sie ­können aber mit Ihrem Arbeitgeber andere Termine vereinbaren, also zum Beispiel den 15. des Folgemonats.

Was kann ich tun, wenn das Gehalt nicht pünktlich da ist?

Am besten haken Sie freundlich beim Arbeitgeber nach. Vielleicht sind in der Personalabteilung viele Mitarbeiter erkrankt und es kommt deshalb zu Verzögerungen bei der Abrechnung.

Und wenn ich das Gefühl habe, dass mein Arbeitgeber nicht zahlen kann oder will?

Dann können Sie ihn darauf hinweisen, dass er mit der Gehaltszahlung in Verzug ist. Für Verzugszinsen und -schäden – zum Beispiel Dispozinsen auf Ihrem dann eventuell nicht gedeckten Konto – und Folgeschäden – wenn Sie beispielsweise Raten nicht zahlen können – muss er zusätzlich aufkommen. Eine zweite Stufe beginnt, wenn mehr als ein Monatsgehalt offen ist. Dann käme grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht in Betracht. Sie könnten dem Arbeitgeber androhen, dass Sie nicht mehr zur Arbeit kommen, wenn er innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist nicht zahlt.
Wenn er dann innerhalb der gesetzten Frist nicht zahlt, könnten Sie ihm schriftlich mitteilen, dass Sie so lange nicht zur Arbeit kommen, bis der rückständige Lohn bezahlt worden ist. Bezahlen muss er Sie trotzdem weiter. Alternativ könnten Sie dem Arbeitgeber auch eine Frist für die Zahlung setzen und eine fristlose Kündigung androhen für den Fall, dass er innerhalb der gesetzten Frist nicht zahlt. Wenn er dann nicht zahlen sollte, hätten Sie einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung. Wenn alles nicht weiterhilft, müssten Sie dann das ausstehende Gehalt einklagen. Hier gibt es auch die Möglichkeit, den unpfändbaren Teil des Nettolohnes per einstweiliger Verfügung geltend zu machen. Das ist ein beschleunigtes Gerichtsverfahren

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