Abmahnung
Arbeitsvertrag
Arbeitslosigkeit
Arbeitszeit
Arbeitszeugnis
Befristung
Corona: Arbeitsrechts-Infos
Corona-Schutzimpfung
Entgeltfortzahlung
Gehalt
Insolvenzverfahren
Homeoffice
Homeoffice, Pendlerpauschale
Kind in Quarantäne
Kündigung
Kurzarbeit
Mindestlohn
Minijobs
Reiserecht
Rente
Steuerrecht
Tarifverträge
Teilzeit
Urlaub
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Verbraucherrecht
Verspätung wegen Wetter
Corona: Was Interessenvertretungen wissen müssen
Betriebsratsgründung
Betriebsratssitzung
Betriebsversammlungen in Corona-Zeiten
Coaching
Einigungsstelle
Freistellungsanspruch Interessenvertretungen
Geheimhaltungspflicht
Kosten Betriebsratsarbeit
Mitarbeitervertretung
Teambildung
Teambildung für (neugewählte) Personalräte
Veranstaltungsdokumentationen
Vorsitz Interessenvertretung
Corona: Zeit für wirtschaftliche Unterlagen
Wirtschaftliche Mitbestimmung und Umstrukturierungen
Betriebsänderung
Interessenausgleich
Sozialplan
Nachteilsausgleich
Wirtschaftsausschuss - Gründung und Arbeit
Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss - Rechte und Pflichten
Wirtschaftliche Unterlagen und Auswertung
Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
Beschäftigtenbefragung
Ausbildungs- und Qualifizierungsstrategie
Alleinerziehende
Arbeitsmarktentwicklung
Arbeit 4.0
Berufskrankheiten – Sonderfall arbeitsbedingter Erkrankungen
Berufskrankheiten – Das Beispiel Asbest
Berufskrankheiten bei Frauen
Berufliche Verursachung von Brustkrebs
Faire Arbeitsmarktordnung
Gleichstellung
Mutterschutz - Schwangerschaft - Stillzeit - Arbeitsschutz
Landesweite AG Mutterschutz Bremen
Solidaritätszuschlag
Betriebsrätebefragung
Bremen-Nord – Potenziale und Chancen
Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Einkommen in Bremen
Einzelhandel
Gastgewerbe
Gesundheitswirtschaft in Bremen
Gute Arbeit
Häfen und Logistik
Haushaltslage
Luft- und Raumfahrtindustrie
Mobilität und Pendler
Steuerpolitik
Stahlindustrie
Strukturwandel Bremerhaven
Strukturwandel Bremen
Systemrelevante Berufe
Tarifbindung
Wirtschaftsentwicklung Bremen
Wissenschaft in Bremerhaven
Wohnen in Bremen
Sie befinden sich hier:
☰
Finanzielle Hilfe für Auszubildende und Berufsanfänger
Die Ausbildungsvergütung reicht selten für den Lebensunterhalt aus. Was also tun? Welche Hilfen es gibt und ob Du in deiner Ausbildung einen Nebenjob aufnehmen darfst, erfährst Du hier.
Deine Eltern bekommen bis zu deinem 18. Geburtstag uneingeschränkt für Dich Kindergeld. Anschließend bleibt der Kindergeldanspruch bis maximal zum 25. Lebensjahr bestehen, wenn Du Dich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindest oder bei der Agentur für Arbeit als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet bist. Deinen Eltern soll das Kindergeld als Unterstützung dienen. Wohnst Du nicht mehr bei Deinen Eltern, hast Du das Recht, Dir von ihnen das Kindergeld auszahlen zu lassen. Falls Deine Eltern Dir Unterhalt zahlen müssen, wird es allerdings mit der Dir zustehenden Quote verrechnet.
Diese Hilfe können nur Auszubildende in Anspruch nehmen, die nicht mehr zu Hause wohnen und eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung aufgenommen haben. Auszubildende, die eine schulische Ausbildung machen, werden nicht mit BAB gefördert. Die Berufsbildungsbeihilfe wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Die überprüft - unter Berücksichtigung des Einkommens der Eltern - ob ein Anspruch auf Beihilfe besteht. Wenn Du einen Antrag stellst, solltest Du darauf achten, diesen so früh wie möglich abzugeben, weil rückwirkend kein Geld gezahlt wird. Wenn Du also den Antrag im September abgibst, dann bekommst Du auch frühestens ab September Geld. Die Berufsausbildungsbeihilfe muss nicht zurückgezahlt werden. In Bremen ist die Agentur für Arbeit im Doventorsteinweg 44 zu finden, in Bremerhaven in der Grimsbystraße 1.
Wenn Du eine schulische Ausbildung absolvierst, ist es möglich, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Dafür musst Du Deinen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung abgeben. Für die Höhe der Förderung wird, wie bei der Berufsausbildungsbeihilfe, das eigene Einkommen sowie das der Eltern berücksichtigt. Auszubildende und Schüler müssen BAföG nicht zurückzahlen. Das Amt für Ausbildungsförderung sitzt in der Universität Bremen, Bibliotheksstraße 3.
Wenn Dein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde, kannst Du Wohngeld beantragen. Den Antrag musst Du bei der zuständigen Behörde oder Gemeinde stellen. Auch das Wohngeld wird mit dem Einkommen verrechnet und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe des Wohngelds ist außerdem abhängig von der zu zahlenden Miete. In Bremen kannst Du Wohngeld beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr beantragen (Contrescarpe 73).
Wenn Du während der Ausbildung Erfahrungen im Ausland sammeln möchtest, können private und internationale Förderprogramme Dich bei deinem Vorhaben finanziell unterstützen. Es gibt drei wichtige Förderprogramme für Azubis: Hermann-Strenger-Stipendien, Leonardo da Vinci Mobilität und das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) für Praktika in Frankreich. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Stipendien. Gute Chancen für ein Stipendium hast Du, wenn Du eine Menge Eigeninitiative zeigst und glaubwürdig begründen kannst, warum gerade Du gefördert werden solltest. Einen Überblick über die verschiedenen Stipendien findest Du unter stipendienlotse oder mystipendium.
Außerdem kannst Du, wenn Du volljährig und im vorletzten oder letzten Ausbildungsjahr bist, einen Bildungskredit erhalten. Im Gegensatz zu den anderen vorgestellten finanziellen Hilfen, wird der Bildungskredit nicht mit dem eigenen Einkommen oder mit dem der Eltern verrechnet. Du kannst bis zu 7.200 Euro bekommen und musst das Geld später mit einem günstigen Zinssatz zurückzahlen. Genauere Informationen zum Bildungskreditprogramm der Bundesregierung findest Du hier.
Generell ist es möglich, während der Berufsausbildung einen Nebenjob anzunehmen. Doch bevor das passiert, solltest Du einige Dinge beachten:
Veranstaltungen abgesagt - Telefonberatung stärker aufgestellt.
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Tel. +49.421.36301-0
Beratungszeiten
Lindenstraße 8
28755 Bremen
Tel. +49.421.669500
Beratungszeiten
Barkhausenstraße 16
27568 Bremerhaven
Tel. +49.471.922350
Beratungszeiten